Urlaubs­ge­such

Quar­tals-Halb­tage / Joker­tage

Urlaub ab 4 Halb­ta­gen

Pro Schul­jahr ste­hen jedem Kind vier freie Halb­tage zur Ver­fü­gung. Man kann einen oder maxi­mal zwei die­ser Halb­tage kumu­liert ein­set­zen. Die Eltern infor­mie­ren die Klas­sen­lehr­per­son schrift­lich per KLAPP über den Bezug des Halbtags/der bei­den Halb­tage bis spä­te­stens drei Tage vor dem geplan­ten Urlaub. Bitte wäh­len Sie dazu in KLAPP die Option “Neue Absenz – Joker­tag” aus. 

Wenn Sie für Ihr Kind mehr als zwei Halb­tage kumu­liert frei­neh­men möch­ten, müs­sen Sie die Absenz min­de­stens 30 Tage vor dem geplan­ten Urlaub als Klapp-Absenz erfas­sen.

Wäh­rend offi­zi­el­len Prü­fungs­ta­gen und Schul­an­läs­sen kön­nen keine Joker­tage ein­ge­löst wer­den.

Für Urlaube ab einer Dauer von mehr als 4 Halb­ta­gen ist ein Son­der­ur­laubs­ge­such auf der Schul­home­page min­de­stens 30 Tage vor­her ein­zu­rei­chen. Bitte beach­ten Sie, dass diese Urlaubs­ge­su­che durch die Schul­lei­tung bewil­ligt wer­den müs­sen. Alle pro Jahr kumu­lier­ba­ren Quar­tals-Halb­tage wer­den an den Urlaub ange­rech­net und ste­hen danach für das rest­li­che Schul­jahr nicht mehr zur Ver­fü­gung. Unse­ren Schü­le­rin­nen und Schü­lern steht maxi­mal ein­mal wäh­rend der Zeit zwi­schen Kin­der­gar­ten­ein­tritt und 2. Klasse und ein­mal wäh­rend der Mit­tel­stu­fen­zeit ein Urlaub zu. 

Bei Nicht­ein­hal­ten der Fri­sten behal­ten wir uns vor, Ihren Antrag auf Joker­tage oder Urlaub abzu­leh­nen. Für Fra­gen oder für detail­lierte Infor­ma­tio­nen steht die Schul­lei­tung gerne zur Ver­fü­gung.

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