Quartals-Halbtage / Jokertage
Pro Quartal steht jedem Schüler gemäss §38 Abs. 1 des Schulgesetzes ein freier Halbtag zur Verfügung. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson schriftlich per KLAPP-Nachricht über den Bezug dieses freien Halbtags spätestens drei Schultage vor dem geplanten Urlaub. Die kumulierten Quartals-Halbtage, die über ein Schuljahr ansammelbar sind ( ausgenommen für offizielle Prüfungstage und Schulanlässe), müssen der Klassenlehrperson mindestens 30 Schultage vor dem geplanten Urlaub schriftlich mitgeteilt werden.
Urlaub ab 3 Tagen
Für Urlaubsgesuche ab einer Dauer von 3 Tagen ist eine frühzeitige Planung erforderlich. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch mindestens 30 Tage vorher ein. Nutzen Sie dazu das bereitgestellte Onlineformular, welches Ihnen eine einfache und zeitsparende Möglichkeit bietet, Ihr Urlaubsgesuch einzureichen. Wir schätzen Ihre rechtzeitige Mitteilung und danken für Ihr Verständnis.
Bei weiteren Fragen oder für detaillierte Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.