Urlaubs­ge­such

Quar­tals-Halb­tage / Joker­tage

Pro Quar­tal steht jedem Schü­ler gemäss §38 Abs. 1 des Schul­ge­set­zes ein freier Halb­tag zur Ver­fü­gung. Die Eltern infor­mie­ren die Klas­sen­lehr­per­son schrift­lich per KLAPP-Nach­richt über den Bezug die­ses freien Halb­tags spä­te­stens drei Schul­tage vor dem geplan­ten Urlaub. Die kumu­lier­ten Quar­tals-Halb­tage, die über ein Schul­jahr ansam­mel­bar sind ( aus­ge­nom­men für offi­zi­elle Prü­fungs­tage und Schul­an­lässe), müs­sen der Klas­sen­lehr­per­son min­de­stens 30 Schul­tage vor dem geplan­ten Urlaub schrift­lich mit­ge­teilt wer­den.

Urlaub ab 3 Tagen

Für Urlaubs­ge­su­che ab einer Dauer von 3 Tagen ist eine früh­zei­tige Pla­nung erfor­der­lich. Bitte rei­chen Sie Ihr Gesuch min­de­stens 30 Tage vor­her ein. Nut­zen Sie dazu das bereit­ge­stellte Online­for­mu­lar, wel­ches Ihnen eine ein­fa­che und zeit­spa­rende Mög­lich­keit bie­tet, Ihr Urlaubs­ge­such ein­zu­rei­chen. Wir schät­zen Ihre recht­zei­tige Mit­tei­lung und dan­ken für Ihr Ver­ständ­nis.

Bei wei­te­ren Fra­gen oder für detail­lierte Infor­ma­tio­nen ste­hen wir Ihnen gerne zur Ver­fü­gung.

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