Quartals-Halbtage / Jokertage
Urlaub ab 4 Halbtagen
Pro Schuljahr stehen jedem Kind vier freie Halbtage zur Verfügung. Man kann einen oder maximal zwei dieser Halbtage kumuliert einsetzen. Die Eltern informieren die Klassenlehrperson schriftlich per KLAPP über den Bezug des Halbtags/der beiden Halbtage bis spätestens drei Tage vor dem geplanten Urlaub. Bitte wählen Sie dazu in KLAPP die Option “Neue Absenz – Jokertag” aus.
Wenn Sie für Ihr Kind mehr als zwei Halbtage kumuliert freinehmen möchten, müssen Sie die Absenz mindestens 30 Tage vor dem geplanten Urlaub als Klapp-Absenz erfassen.
Während offiziellen Prüfungstagen und Schulanlässen können keine Jokertage eingelöst werden.
Für Urlaube ab einer Dauer von mehr als 4 Halbtagen ist ein Sonderurlaubsgesuch auf der Schulhomepage mindestens 30 Tage vorher einzureichen. Bitte beachten Sie, dass diese Urlaubsgesuche durch die Schulleitung bewilligt werden müssen. Alle pro Jahr kumulierbaren Quartals-Halbtage werden an den Urlaub angerechnet und stehen danach für das restliche Schuljahr nicht mehr zur Verfügung. Unseren Schülerinnen und Schülern steht maximal einmal während der Zeit zwischen Kindergarteneintritt und 2. Klasse und einmal während der Mittelstufenzeit ein Urlaub zu.
Bei Nichteinhalten der Fristen behalten wir uns vor, Ihren Antrag auf Jokertage oder Urlaub abzulehnen. Für Fragen oder für detaillierte Informationen steht die Schulleitung gerne zur Verfügung.